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Änderung der Mehrwertsteuer auf Medikamente ab dem 1. Januar 2009 in ÖsterreichNach einem Beschluss des Bundesministeriums für Finanzen wird der Mehrwertsteuersatz bei Medikamenten auf 10% gesenkt. Seitens der Umsatzsteuerfachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen wurde uns folgendes mitgeteilt: "Erfolgt die Abgabe eines Arzneimittels im Zuge einer tierärztlichen Heilbehandlung, ist von einer unselbstständigen Nebenleistung zu einer in der Behandlungsleistung bestehenden Hauptleistung auszugehen, auf die der Normalsteuersatz von 20% zur Anwendung kommen muss. Welche Auswirkungen hat dieser Beschluss auf das Programm myANIWIN.com?
1. In den Stammdaten muss bei allen Medikamenten die Mehrwertsteuerkategorie ermäßigt (10%) gestellt werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, stellt Ihnen die BTE GmbH ein Update für das Programm myANIWIN.com zur Verfügung.
Das Servicetool ändert in den Stammdaten die Mehrwertsteuerkategorie bei allen Medikamenten auf den ermäßigten Steuersatz (10%). Außerdem sorgt das Update dafür, dass im Falle einer Anwendung die volle und im Falle einer Abgabe die ermäßigte Mehrwertsteuerkategorie auf das Medikament angewendet wird. Medikamente in Verrichtungen werden ebenfalls von dieser Änderung berücksichtigt.
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